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   OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01   

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OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01 (https://dejure.org/2001,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2001 - 4 MA 911/01 (https://dejure.org/2001,9525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 (https://dejure.org/2001,9525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Duldung; hier: Ehe nach islamischen Ritus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 6 Abs 1 GG; § 55 Abs 2 AuslG; § 56 Abs 3 S 1 AuslG
    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthalt; Ausländer; Duldung; Ehe; Eheschutz; Islam

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Algerier, Deutschverheiratung, religiöse Eheschließung, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Ernstliche Zweifel, Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01
    Auch eine nach islamischem Ritus geschlossene Ehe ist nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, die entscheidende Behörde hat die ehelichen Bindungen bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß zur Geltung zu bringen (BVerwG, Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228; Senat, a.a.O. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2000 - 4 M 443/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Ausländer; Ehepartner; Familie; familiäre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01
    Der Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG erfordert die Duldung des Antragstellers zur Gewährleistung des ehelichen Zusammenlebens der Eheleute im Bundesgebiet (vgl. Senatsbeschl. v. 3.3.2000 - 4 M 443/00 - vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.4.2001 - 4 MA 1129/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 4 MA 1129/01

    D (A), Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, Visum,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01
    Der Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG erfordert die Duldung des Antragstellers zur Gewährleistung des ehelichen Zusammenlebens der Eheleute im Bundesgebiet (vgl. Senatsbeschl. v. 3.3.2000 - 4 M 443/00 - vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.4.2001 - 4 MA 1129/01 -).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Die Frage, ob der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Form einer Duldung sicherungsfähig ist (wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 - zitiert nach Juris; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - VBlBW 2001, 228; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 - InfAuslR 2001, 387; OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 21; jeweils zitiert nach Juris) kann somit offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2002 - 3 EO 803/00 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 2 ME 1326/04

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; Duldung; eheliche

    Wenn die Antragstellerin schließlich meint, nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2001 (4 MA 911/01 -, InfAuslR 2001, 387) falle eine nach islamischen Ritus geschlossene Ehe generell unter den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG, so dass ihr ein Duldungsanspruch zustehe, rechtfertigt dies keine andere Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 3 M 7.14

    Kenianischer Staatsangehöriger; römisch-katholische Trauung im Bundesgebiet ohne

    Vor diesem Hintergrund kann die gegenteilige Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 -, juris), die keine Begründung gibt, auf das insoweit nicht einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1985 (- 1 C 33/81 -, juris) Bezug nimmt und zudem nicht erkennen lässt, ob die Ehe "nach islamischem Recht" bzw. "islamischem Ritus" im Ausland oder im Inland geschlossen worden war, vollständig unberücksichtigt bleiben.
  • VG Hannover, 11.09.2007 - 2 A 237/07

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke des Zuzugs der Ehefrau

    Auch wenn man aus dem Umstand, dass wegen ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit bislang eine staatliche Eheschließung zwischen dem Kläger und Frau E. nicht möglich war, der Schluss gezogen werden sollte, dass die bislang nur nach religiösem Ritus Angetrauten sich nicht auf Art. 6 Abs. 1 GG berufen können (vgl. allerdings OVG Lüneburg, B. v. 17.05.2001 - 4 MA 911/01 -), so kommt doch der Vater-Kind-Beziehung hier eine dem öffentlichen Interesse überwiegende Bedeutung zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 17 B 1829/03
    So für einen vergleichbaren Fall OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 2001 - 17 B 831/01 - s. ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 W 8/01 -, InfAuslR 2002, 231; a.A., ohne nähere Begründung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 -, InfAuslR 2001, 387.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    Beschluß vom 17.5.2001, InfAuslR 2001, 387,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2004 - 19 B 1823/04

    Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Qualifizierung der Gültigkeit eines

    Die Berufung des Antragstellers auf die im Ergebnis anderslautende Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 -, InfAuslR 2001, 387, überzeugt nicht, weil in dieser Entscheidung lediglich pauschal behauptet wird, auch eine nach islamischem Ritus geschlossene Ehe sei nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, ohne aber die vorstehend angeführte Voraussetzung der Rechtsgültigkeit der Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht zu berücksichtigen.
  • OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 9/01

    Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit

    Beschluß vom 17.5.2001, InfAuslR 2001, 387,.
  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 1 A 124/01

    Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis verbunden mit einer Wohnsitzauflage;

    Auch eine nach islamischem Ritus geschlossene Ehe ist nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützt und die Behörde verpflichtet, die familiären Bindungen bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 , BVerwGE 71, 228; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.05.2001 - 4 MA 911/01 , InfAuslR 2001, 387).
  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 11 ZB 11.30152

    Tschetschenin aus Tschetschenien

    Soweit Göbel-Zimmermann (a.a.O.) und Müller (a.a.O.) auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2001 (InfAuslR 2001, 387), teilweise zudem auf die Entscheidung des gleichen Gerichts vom 9. März 2004 (AuAS 2004, 221) verweisen, war in jenen Verfahren darüber zu befinden, ob eine bloße "Imam-Ehe" einer an einer solchen Verbindung beteiligten Person einen Anspruch auf Duldung im Bundesgebiet verschaffen kann.
  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null;

  • VG Frankfurt/Main, 07.10.2002 - 1 G 2703/02

    D (A), Aufenthaltsbefugnis, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - 3 S 47.09

    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

  • VG Lüneburg, 18.03.2002 - 1 B 65/01

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Ausweisungsermessen;

  • VG Hannover, 05.03.2008 - 2 A 3553/06

    D (A), Wohnsitzauflage, Auflage, Aufenthaltserlaubnis, Umverteilung, Zustimmung,

  • VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Ehegattennachzug, eigenständiges

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